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   OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98   

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OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98 (https://dejure.org/1999,7349)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.01.1999 - 6 VA 4/98 (https://dejure.org/1999,7349)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 6 VA 4/98 (https://dejure.org/1999,7349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags eines Notars auf gerichtliche Entscheidung mangels Verletzung eines Rechts des Antragstellers; Schlüssige Behauptung einer Rechtsverletzung in Form einer Beeinträchtigung der Rechtsstellung des Antragstellers; Vorliegen einer Rechtsverletzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wissensmitteilung an die Aufsichtsbehörde eines Notars und Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig - 5 O 3114/96
  • OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1503
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.09.1987 - 4 VAs 10/87
    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Nach in der Vergangenheit verbreiteter Ansicht konnte allerdings eine Mitteilung über einen Rechtsstreit nicht als Justizverwaltungsakt angesehen werden, der nach § 23 EGGVG angefochten werden könnte, weil diese keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung habe (OLG Hamm NJW 1972, 2145; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 184 ; Kissel, § 23 EGGVG Rdnr. 134; a.A. Ostendorf, DRiZ 1986, 254, 257).

    Insoweit wurde deshalb vertreten, eine Wissenserklärung wäre kein Justizverwaltungsakt, weil die Entscheidung über die Verwertung dieser Umstände der empfangenen Stelle überlassen bleibe (OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 184, 185).

    So ist die Mitteilung der Staatsanwaltschaft an einen Leiter des Oberschulamtes nach § 15 MiStrA nicht als Maßnahme angesehen worden, deren Rechtmäßigkeit das Oberlandesgericht im Verfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG zu überprüfen befugt ist (OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 184 ).

  • KG, 07.09.1993 - 1 VA 3/93

    Anfechtbarkeit der Auskunft des Gerichtsvorstandes

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Es bedarf auch keines Verwaltungsaktes im förmlichen Sinne, sondern der Rechtsweg gemäß § 23 EGGVG erstreckt sich auch auf schlichtes Verwaltungshandeln (KG NJW 1987, 197 ; NJW-RR 1994, 571; Kissel, § 23 EGGVG Rdn. 28 ff.).

    Rein behördeninterne Vorgänge unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (KG, NJW-RR 1994, 571).

    Auch Wissensmitteilungen, wie sie im vorliegenden Fall geschehen sind, können Justizverwaltungsakte darstellen (vgl. auch KG, NJW-RR 1994, 571), da die Mitteilung als solche in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Rechtsschutz nur so gewährleistet werden kann, da andere, die Subsidiarität nach § 23 Abs. 3 EGGVG auslösende Rechtsbehelfe nicht vorhanden sind (so auch OLG Hamm NStZ 1988, 186 ; Johnigk, NStZ 1988, 187 , Fleig, NJW 1991, 1016, 1018 f.; zu §§ 11 EGGVG n.F. nachfolgend).

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 10.84

    Kriminalpolizeiliche Handakte II - Sperrerklärung, § 96 StPO, (nicht) § 23 EGGVG

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Aufgrund des engen Zusammenhangs der Mitteilungen mit dem anhängigen Zivilprozess geschahen diese bei der gebotenen funktionalen Betrachtungsweise (BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, NJW 1984, 2233, 2234) auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.

    Es bedarf daher keiner weiteren Entscheidung darüber, ob der Antrag, soweit er sich zunächst gegen die "Landesjustizverwaltung des Freistaates Sachsen (Vertreter unbekannt)" richtete, auch deshalb unzulässig war, da im Rahmen des § 23 EGGVG auf den funktionellen Behördenbegriff abzustellen ist (BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, NJW 1984, 2233; KG, OLGZ 1980, 394, 395).

  • BGH, 15.11.1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88

    Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Aufgrund des engen Zusammenhangs der Mitteilungen mit dem anhängigen Zivilprozess geschahen diese bei der gebotenen funktionalen Betrachtungsweise (BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, NJW 1984, 2233, 2234) auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.

    Es bedarf daher keiner weiteren Entscheidung darüber, ob der Antrag, soweit er sich zunächst gegen die "Landesjustizverwaltung des Freistaates Sachsen (Vertreter unbekannt)" richtete, auch deshalb unzulässig war, da im Rahmen des § 23 EGGVG auf den funktionellen Behördenbegriff abzustellen ist (BGHZ 105, 395, 399; BVerwG, NJW 1984, 2233; KG, OLGZ 1980, 394, 395).

  • OLG Hamm, 13.07.1972 - 1 VAs 70/72
    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Nach in der Vergangenheit verbreiteter Ansicht konnte allerdings eine Mitteilung über einen Rechtsstreit nicht als Justizverwaltungsakt angesehen werden, der nach § 23 EGGVG angefochten werden könnte, weil diese keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung habe (OLG Hamm NJW 1972, 2145; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 184 ; Kissel, § 23 EGGVG Rdnr. 134; a.A. Ostendorf, DRiZ 1986, 254, 257).

    Diese Gestaltungswirkung fehle einer Mitteilung (OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 284 ; OLG Hamm, NJW 1972, 2145).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Jedoch muss mit Rücksicht auf die Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf Selbstbestimmung im überwiegend allgemeinen Interesse hinnehmen (BVerfGE 65, 1 - Volkszählungsurteil).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Diese Gestaltungswirkung fehle einer Mitteilung (OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 284 ; OLG Hamm, NJW 1972, 2145).
  • OLG Hamm, 13.10.1987 - 1 VAs 53/87
    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Auch Wissensmitteilungen, wie sie im vorliegenden Fall geschehen sind, können Justizverwaltungsakte darstellen (vgl. auch KG, NJW-RR 1994, 571), da die Mitteilung als solche in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Rechtsschutz nur so gewährleistet werden kann, da andere, die Subsidiarität nach § 23 Abs. 3 EGGVG auslösende Rechtsbehelfe nicht vorhanden sind (so auch OLG Hamm NStZ 1988, 186 ; Johnigk, NStZ 1988, 187 , Fleig, NJW 1991, 1016, 1018 f.; zu §§ 11 EGGVG n.F. nachfolgend).
  • KG, 07.02.1986 - 1 VA 2/84

    Nichtigkeit; Ehe; Klage; Staatsanwalt; Ehenichtigkeitsklage; Anspruch

    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Es bedarf auch keines Verwaltungsaktes im förmlichen Sinne, sondern der Rechtsweg gemäß § 23 EGGVG erstreckt sich auch auf schlichtes Verwaltungshandeln (KG NJW 1987, 197 ; NJW-RR 1994, 571; Kissel, § 23 EGGVG Rdn. 28 ff.).
  • OLG Koblenz, 01.07.1987 - 1 Ss 162/87
    Auszug aus OLG Dresden, 11.01.1999 - 6 VA 4/98
    Auch Wissensmitteilungen, wie sie im vorliegenden Fall geschehen sind, können Justizverwaltungsakte darstellen (vgl. auch KG, NJW-RR 1994, 571), da die Mitteilung als solche in das verfassungsrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht in der Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen und der nach Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Rechtsschutz nur so gewährleistet werden kann, da andere, die Subsidiarität nach § 23 Abs. 3 EGGVG auslösende Rechtsbehelfe nicht vorhanden sind (so auch OLG Hamm NStZ 1988, 186 ; Johnigk, NStZ 1988, 187 , Fleig, NJW 1991, 1016, 1018 f.; zu §§ 11 EGGVG n.F. nachfolgend).
  • KG, 04.03.1980 - 1 VA 2/79
  • OLG Hamm, 15.10.2021 - 15 VA 8/19

    Rechtmäßigkeit der Übersendung der Akten von familiengerichtlichen Verfahren;

    Insbesondere kann vorliegend offen bleiben, ob der Senat überhaupt zur Entscheidung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 1 Satz 1 EGGVG berufen ist oder ob eine abweichende Zuständigkeit nach § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG aufgrund des von der Beteiligten zu 3) nach Erhalt der beiden Verfahrensakten eingeleiteten Verfahrens begründet ist (vgl. zur Problematik z.B. BeckOK GVG/Ebner, 11. Ed. 15.5.2021, EGGVG § 22 Rn. 3, 4; MüKoZPO/Pabst, 5. Aufl. 2017, EGGVG § 22 Rn. 5; Kissel/Mayer, GVG, 9. Auflage, § 22 EGGVG Rn. 9; OLG Dresden NJW 2000, 1503, OLG Dresden, NJW 2000, 1505).
  • OLG Dresden, 29.09.1999 - 6 VA 3/99

    Überprüfung der Weiterleitung von Erkenntnissen über einen Notar - Rechtsweg

    Wegen der Mitteilung des Vorsitzenden Richters am Landgericht L._______ M.________ hat der Antragsteller schon zu einem früheren Zeitpunkt Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach §§ 23 ff EGGVG erhoben, über die der Senat mit Beschluss vom 11.01.1999, Aktenzeichen: 6 VA 4/98, befunden hat.
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